Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeführungen

die nachfolgenden Vertragsbedingungen für Gästeführungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem SOLEPARK Schönebeck/Bad Salzelmen, Eigenbetrieb der Stadt Schönebeck (Elbe), Badepark 1, 39218 Schönebeck – nachstehend „SOLEPARK“ – und Ihnen, nachstehend „Gast“ genannt. Lesen Sie bitte diese Bedingungen aufmerksam durch.


§1 Stellung des SOLEPARKs, anzuwendende Rechtsvorschriften:

Der SOLEPARK ist Betreiber des Salzmuseums „Kunsthof Bad Salzelmen“.

In erster Linie finden diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.


§2 Vertragsschluss:

Durch seine Buchung unterbreitet der Teilnehmer dem SOLEPARK sein konkretes Angebot auf Abschluss des Vertrages. Die Buchung kann nur schriftlich erfolgen. Die Annahmebestätigung durch den SOLEPARK erfolgt ebenfalls in schriftlicher Form.

2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:

a) Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Auftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (z.B. Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner des SOLEPARKs im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

b) Der SOLEPARK weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, und online) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten (Siehe hierzu auch Ziff. 6. und 7. dieser Vertragsbedingungen).

2.2. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, gilt:

a) Mit seiner Buchung bietet der Gast, bzw. der Auftraggeber dem SOLEPARK, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche der SOLEPARK vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Buchungsbestätigungen in Textform werden nach Absprache dem Gast bzw. dem Auftraggeber übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.

2.3. Für Buchungen, die online erfolgen, gilt:

a) Die angebotenen Führungen des SOLEPARKs können online auf der Website https://www.visitschoenebeck.de/terminbuchungen.html gebucht werden.

b) Zunächst erhält der Gast eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsaufforderung. Nach Zahlungseingang erhält der Gast eine finale Buchungsbestätigung.

c) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Gast und dem SOLEPARK zustande. Erst nach Erhalt der Bestätigung ist die Teilnahme an der Führung möglich.

d) Die Buchungsbestätigung enthält den Zeitpunkt der Führung, den Preis und den Treffpunkt der Leistungserbringung.


§3 Leistungen, Ausführende:

3.1 Die geschuldete Leistung des SOLEPARKs besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Soweit etwas Anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch eine bestimmte Person geschuldet.

3.3 Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit dem SOLEPARK getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für den SOLEPARK nicht verbindlich.

3.5. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

3.6. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Führung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem SOLEPARK vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den SOLEPARK bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten.


§4 Zahlung:

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von den im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Für die Bezahlung von mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gebuchten Gästeführungen gilt:

Die Zahlung des gesamten Preises in voller Höhe erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, vor der Führung beim Personal vor Ort in bar. Am Treffpunkt „Rotes Haus“ kann alternativ der fällige Betrag auch per Kartenzahlung erfolgen. Davon abweichend kann bei Buchung eine Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart werden.

4.3. Für die Bezahlung von Online-Buchungen gilt: Die Zahlung des gesamten Preises wird über den Zahlungsdienstleister PayPal oder per Vorkasse nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Nach Eingang der Zahlung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung, die zur Teilnahme an der vereinbarten Führung berechtigt. Die Bestätigung der Terminanfrage berechtigt hingegen nicht zur Teilnahme an der Gästeführung.


§5 Nichtinanspruchnahme von Leistungen:

Nimmt der Gast nicht oder nur teilweise an der Gästeführung teil, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises.


§6 Rücktritt:

6.1 Der Gast kann von der Teilnahme bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenlos zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in Textform gegenüber dem SOLEPARK zu erfolgen.

6.2 Der SOLEPARK ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ohne sein Verschulden eine vermittelte Dienstleistung vom Dienstleister nicht durchgeführt oder die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer seine gezahlte Teilnehmergebühr ohne Abzüge auf dem von ihm gewählten Zahlungsweg zurück.



§7 Haftung des SOLEPARKs, Versicherungen:

7.1 Eine Haftung des SOLEPARKs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom SOLEPARK nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7.2 Der SOLEPARK haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des SOLEPARKs ursächlich oder mitursächlich war.

7.3 Der SOLEPARK haftet nicht für Körperschäden oder Gesundheitsschäden des Teilnehmers, die daraus entstehen, dass der Teilnehmer seiner Obliegenheit gem. §8 dieser Bedingungen nicht nachkommt. Dies gilt nicht, falls der Schaden ursächlich oder mitursächlich durch die schuldhafte Verletzung bestehender Informations- oder Aufklärungspflichten des SOLEPARKs entstanden ist.

7.4 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten keine Versicherungen zu Gunsten des Gastes. Es obliegt dem Gast selbst, sich bezüglich der Teilnahme zu versichern.


§8 Obliegenheit des Gastes:

8.1 Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der SOLEPARK ist telefonisch unter 03928 7055-58 (Kunsthof-Leitung) oder 03928 7055-55 (Kunsthof/Tourist-information) oder 03928 7055-0 (Verwaltung) erreichbar.

8.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der SOLEPARK kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende Termine nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den SOLEPARK generell zur Absage der Führung.

8.3. Der Gast bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.

§10 Gerichtsstand; Alternative Streitbeilegung

10.1 Der Teilnehmer kann Klagen gegen den SOLEPARK nur an dessen allgemeinen Gerichtsstand erheben.

10.1. Der SOLEPARK weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Kontakt-E-Mail des SOLEPARKs lautet:  info@solepark.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der SOLEPARK nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

10.2 Für Klagen des SOLEPARKs gegen den Gast bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes/Auftraggebers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des SOLEPARKs dessen Geschäftssitz.

 

 

 

Stand: 14.03.2024